Mineralölsteuererstattung

Sie sind im gewerblichen Güter- und Personenverkehr international unterwegs, dann nutzen Sie Ihre Möglichkeit, die Mineralölsteuer zurückzufordern. In einigen europäischen Ländern erhalten Sie, als ausländisches Unternehmen, einen Teil der Mineralölsteuer auf den im Land erworbenen Dieselkraftstoff zurück. 

 

Jedes Land hat seine eigenen Methoden und Dokumente, aber im Allgemeinen gilt folgendes:

  • Sie müssen Kopien der Fahrzeugscheine für die LKW’s
    anfertigen, die im erstattungsfähigen Land  betankt wurden.
  • Sollte die LKW’s gemietet oder geleast sein müssen Sie  
    Kopien der Leasing- oder Mietverträge anfertigen.
  • Die Dieselabgaberückerstattung wird nicht vorausbezahlt,  
    sie wird als normale Rückerstattung durchgeführt.